Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Nichtzulassungsbeschwerde eines Naturschutzverbands gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zum Verkehrslandeplatz Speyer zurückgewiesen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig.
Das Oberverwaltungsgericht war in seinem Urteil vom 8. Juli 2009 insbesondere zu dem Ergebnis gelangt, dass eine zumutbare Alternativlösung nicht vorliegt und das Vorhaben auch im Übrigen mit dem europäischen und nationalen Vogel-, Habitat- und Artenschutzrecht vereinbar ist. Soweit das Oberverwaltungsgericht die Planfeststellungsbehörde verpflichtet hat, über den Lärmschutz zur Nachtzeit erneut zu entscheiden, war kein Rechtsmittel eingelegt worden.
BVerwG 4 B 54.09 - Beschluss vom 3. Juni 2010
weitere Pressemitteilungen
|