Die Bezirksregierung Münster hatte beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 30. September 2009 eingelegt. Mit diesem Urteil hatte das Oberverwaltungsgericht die Bezirksregierung verpflichtet, der Stadt Ochtrup die 78. Änderung ihres Flächennutzungsplans unter Auflagen zu genehmigen. Die Flächennutzungsplanänderung soll die Voraussetzungen für eine Erweiterung der Verkaufsfläche des vorhandenen Euregio Outlet Centers von 3 500 mē auf 11 500 mē schaffen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 30. September 2009 ist damit rechtskräftig.
BVerwG 4 B 78.09 - Beschluss vom 14. April 2010
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