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Pressemitteilung Nr. 22/2010 vom 8. April 2010


Vergabe von Funkfrequenzen: Eilantrag abgelehnt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute einen Eilantrag gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur über die Durchführung eines Vergabeverfahrens für Funkfrequenzen abgelehnt. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist bedeutsam im Hinblick auf die so genannte Breitbandstrategie der Bundesregierung, die die baldige Vergabe beträchtlicher Frequenzressourcen vorsieht, um Versorgungslücken im ländlichen Raum möglichst kurzfristig zu schließen.

Die Bundesnetzagentur hatte die Vergabe frei gewordener Frequenzen, u.a. im 2,6-GHz-Bereich, im Wege eines Versteigerungsverfahrens angeordnet. Gegen diese Anordnung klagte ein Unternehmen, das bislang einen Teil der in Rede stehenden Frequenzen aufgrund ihm seinerzeit befristet gewährter Zuteilungen nutzt und die Verlängerung seiner mittlerweile abgelaufenen Frequenznutzungsrechte erstrebt. Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Klage abgewiesen; die Revision dagegen ist beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.

Den Antrag des klagenden Unternehmens, den Vollzug der umstrittenen Vergabeanordnung bis zur Entscheidung über die Revision vorläufig auszusetzen, lehnte das Bundesverwaltungsgericht heute aufgrund einer Interessenabwägung ab. Das bedeutet, dass der auf den kommenden Montag anberaumte Versteigerungstermin stattfinden kann.

BVerwG 6 VR 2.10 - Beschluss vom 8. April 2010


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