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Pressemitteilung Nr. 14/2010 vom 16. März 2010


Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk in Datteln rechtskräftig

Die Stadt Datteln und die E.ON Kraftwerke GmbH haben beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3. September 2009 eingelegt, mit dem das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan Nr. 105 - E.ON Kraftwerk - der Stadt Datteln aus mehreren Gründen für unwirksam erklärt hat. Der Bebauungsplan sollte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Steinkohlekraftwerks mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 2 600 MW und einer elektrischen Leistung von ca. 1 055 MW schaffen. Die Bezirksregierung Münster hat der E.ON Kraftwerke GmbH einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zur Errichtung und zum Betrieb des Steinkohlekraftwerks sowie mehrere Teilerrichtungsgenehmigungen erteilt. Klagen gegen diese Bescheide sind beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3. September 2009 ist damit rechtskräftig.

BVerwG 4 BN 66.09 - Beschluss vom 16. März 2010


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