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Pressemitteilung Nr. 27.07.2010 vom 27. Juli 2010


Bewährungshilfe im Land Brandenburg soll noch besser werden

Am Freitag, den 23.7.2010, trat das erste Mal die beim Brandenburgischen Oberlandesgericht eingerichtete Gruppe zusammen, die die Arbeit an einem Qualitätsentwicklungsprojekt für die Bewährungshilfe im Land Brandenburg steuern soll. An diesem Projekt nehmen knapp ein Fünftel der rund 100 als Bewährungshelfer tätigen Sozialarbeiter bei den Sozialen Diensten der Justiz teil. Sie kommen aus nahezu allen 21 Dienstsitzen der Sozialen Dienste der Justiz des Landes.

Der Vizepräsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in seiner Zuständigkeit für die Sozialen Dienste begrüßte die Steuerungsgruppe.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hatte bereits am 19. Mai 2010 mit einer Auftaktveranstaltung in der Justizakademie in Königs Wusterhausen das Projekt „Fortführung des Qualitätssicherungsprozesses im Fachbereich Bewährungshilfe“ gestartet.

Qualitätsentwicklung ist nichts Unbekanntes für die Sozialarbeiter der Sozialen Dienste der Justiz, denn die ersten verbindlichen Qualitätsstandards wurden bereits 2003 erarbeitet und 2006 aktualisiert, erläutert Wolf Kahl: Qualitätsentwicklung ist nicht statisch, sondern ein wichtiger kontinuierlicher und lebendiger Verbesserungsprozess.

Die als Bewährungshelfer tätigen Sozialarbeiter der Sozialen Dienste der Justiz betreuen und unterstützen über 5500 straffällig gewordene Menschen im Land Brandenburg, sie überwachen deren Lebensführung und die vom Gericht erteilten Auflagen und Weisungen. Jetzt ist jedoch der Zeitpunkt gekommen sich erneut kritisch mit dem Arbeitsgebiet auseinanderzusetzen, Arbeitsprozesse zu analysieren und damit Stärken aber auch verbesserungsbedürftige Arbeitsabläufe zu erkennen, erläutert Wolf Kahl.

Der Schwerpunkt der kritischen Auseinandersetzung wird auf den Fachbereich Bewährungshilfe gelegt, wobei das Aufgabengebiet der Sozialen Dienste der Justiz auch noch die Fachbereiche Gerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich umfasst.

Mit der Fortsetzung dieser Qualitätssicherung werden die Standards für die Betreuung, die Unterstützung und die Kontrolle von straffällig gewordenen Menschen nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen für die tägliche Arbeit der Bewährungshelfer erarbeitet.

Die Bewährungshelfer sollen dabei beispielsweise weiter geschult werden Faktoren zu erkennen, die zu neuen Straftaten führen können. Das ist besonders bei gefährlichen Straftätern wichtig. Auch sollen sie eine standardisierte Dokumentation der Hilfe- und Kontrollprozesse entwickeln, die helfen soll, zu landesweit einheitlichen Vorgehensweisen zu führen.

Der Prozess ist zunächst auf zwei Jahre angelegt und wird wissenschaftlich durch Herrn Prof. Dr. Wolfgang Klug von der Universität Eichstätt begleitet. Mit Prof. Dr. Klug konnte eine fachlich anerkannte Persönlichkeit gewonnen werden, die bereits in anderen Bundesländern wie Bayern und Sachsen-Anhalt Qualitätsentwicklungsprozesse begleitet hat. Wolf Kahl: Die Steigerung der Effizienz der Bewährungshilfe dient der Resozialisierung, verringert neue Straftaten und liegt so im Interesse der Gesellschaft.


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