Das gemeinsame Finanzgericht für Berlin und Brandenburg mit Sitz in Cottbus verfügt seit November 2007 über eine Videokonferenzanlage, um den Berliner Steuerpflichtigen und ihren steuerlichen Beratern die Rechtsverfolgung zu erleichtern. Mithilfe dieser Anlage, deren Gegenstelle sich in den Räumen der Steuerberaterkammer Berlin befindet, ist es möglich, dass das Finanzgericht zwar in Cottbus tagt, der Kläger aber in Berlin bleibt und per Videozuschaltung an der Verhandlung teilnimmt. Damit verringert sich der Zeit- und Kostenaufwand des rechtssuchenden Bürgers erheblich. Der Einsatz der Videokonferenztechnik ist von allen Beteiligten durchweg positiv aufgenommen worden. Aus diesem Grund und im Hinblick auf wiederholte Anfragen aus anderen Bundesländern wurde die Videokonferenzanlage nunmehr technisch erweitert und kann seit September 2009 auch für Verbindungen zu anderen Standorten außerhalb Berlins und Brandenburgs eingesetzt werden. Seitdem genießen nicht nur Kläger mit Wohnsitz in und um Berlin die damit verbundenen Vorteile, sondern auch Steuerpflichtige, die selbst im übrigen Bundesgebiet wohnen oder deren steuerlicher Berater außerhalb von Berlin und Brandenburg residiert.
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