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News Pressemeldung Gericht Finanzgericht Berlin-Brandenburg - Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 26.05.2009 vom 26. Mai 2009


Keine Investitionszulage für Schadensersatzleistung

Steuerpflichtige, die im Fördergebiet, also in dem Gebiet der neuen Bundesländer und Berlins, nach dem Investitionszulagengesetz begünstigte Investitionen - dazu gehören unter anderem bestimmte Aufwendungen auf Gebäude - vornehmen, haben Anspruch auf eine Investitionszulage. Eine Investition in diesem Sinne liegt jedoch nicht bei Leistung von Schadensersatz für nicht vorgenommene Baumaßnahmen vor, wie das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 29. Januar 2009 (Aktenzeichen 13 K 2259/05 B) entschied. Im Streitfall hatte eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ein Mietwohngrundstück veräußert; in dem Kaufvertrag hatte sie sich zugleich verpflichtet, das Gebäude zu renovieren und das Dachgeschoss auszubauen. Zur Absicherung dieser mit einer Vertragsstrafe bewehrten Verpflichtung erhielt der Erwerber eine Bürgschaft einer Landesbank. Nachdem die Renovierung und der Dachausbau nicht fristgerecht fertiggestellt worden waren, leistete die Landesbank an den Erwerber zu Lasten des Kontos des Klägers - eines Gesellschafters der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - eine Zahlung. Der Kläger begehrte danach die Gewährung von Investitionszulage auf den Teil der Zahlung, der den nicht erbrachten Leistungen entsprach. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab und bekam von dem Finanzgericht recht. Die Leistung einer Schadensersatzzahlung sei mit einer tatsächlichen Investition nicht vergleichbar, urteilten die Richter, denn nicht der Schadensersatz Leistende, sondern der die Schadensersatzleistung Empfangende habe es in der Hand, das Geld für Investitionen, die nach dem Investitionszulagengesetz begünstigt sind, einzusetzen.

Der Kläger hat Nichtzulassungsbeschwerde bei dem Bundesfinanzhof in München eingelegt (Aktenzeichen III B 36/09).


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