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Pressemitteilung Nr. 90/2009 vom 17. Dezember 2009


Eisenbahnüberführung über die Fritz-Reuter-Straße in Dresden-Neustadt kann wie geplant gebaut werden

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klage der Dresdner Verkehrsbetriebe gegen die Änderung eines Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau eines Teilabschnitts der Eisenbahnstrecke Leipzig/Dresden abgewiesen. Im Zuge des Ausbaus der Eisenbahnstrecke ist auch die Erneuerung einer Eisenbahnbrücke über die Fritz-Reuter-Straße vorgesehen, in der Gleise für die Straßenbahn liegen. In der früheren Fassung des Planfeststellungsbeschlusses war vorgesehen, die lichte Weite der Brücke gegenüber dem alten Zustand zu vergrößern. Dies hätte es der Klägerin, die das Straßenbahnnetz in Dresden betreibt, zusammen mit der Stadt Dresden ermöglicht, für die Straßenbahn einen gesonderten Bahnkörper anzulegen. Die jetzt streitige Änderung des Planfeststellungsbeschlusses sieht hingegen eine lichte Weite der Brücke vor, die zwar gegenüber dem alten Zustand noch (geringfügig) größer ist, aber die Anlage eines gesonderten Bahnkörpers für die Straßenbahn nicht mehr ermöglicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Planfeststellungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt, auch diese Variante abwägungsfehlerfrei zugelassen hat: Die DB Netz AG als Trägerin des Ausbauvorhabens müsse bei der Erneuerung eines Kreuzungsbauwerks die Brücke lediglich in solchen Abmessungen (wieder) errichten, die gegenüber dem früheren Zustand für den Verkehrsweg Straße keine Verschlechterung darstellen.

BVerwG 7 A 7.09 - Urteil vom 17. Dezember 2009


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