Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Flughafen Düsseldorf auf der Grundlage der im November 2005 erteilten Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelung für das Parallelbahnsystem betrieben werden darf. Gegen die Genehmigung, mit der unter anderem die bestehenden Vorgaben für die je Stunde im Voraus zu vergebenden Slots geregelt werden, hatten Anwohner und Umlandgemeinden geklagt. Mit Urteil vom 27. August 2008 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die letzten bei ihm noch anhängigen Klagen abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Damit ist auch dieses Urteil rechtskräftig.
BVerwG 4 B 71.08 und 72.08 - Beschlüsse vom 7. Juli 2009
weitere Pressemitteilungen
|