Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Verkehrslandeplatz Kassel-Calden zu einem regionalen Verkehrsflughafen ausgebaut werden darf.
Das Regierungspräsidium Kassel hatte den Flughafenausbau im Juli 2007 durch Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses genehmigt. Die hiergegen gerichteten Klagen von Kommunen, Anwohnern und des BUND wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof durch Urteile vom 17. Juni 2008 ab. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die beiden letzten noch anhängigen Anträge auf Zulassung der Revision gegen diese Urteile zurückgewiesen. Die Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Juni 2008 sind damit rechtskräftig.
BVerwG 4 B 61.08 und 62.08 - Beschlüsse vom 1. April 2009
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