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Pressemitteilung Nr. 17.06.2009 vom 17. Juni 2009


Beschwerderücknahme im Stadtschloss-Vergabenachprüfungsverfahren

Das Land Brandenburg schrieb im Juli 2006 den Neubau eines neuen Landtagsgebäudes für Brandenburg-Berlin am Standort Alter Markt in Potsdam europaweit aus. Nach einem Teilnahmewettbewerb wurden im Februar 2007 sechs Bewerber ausgewählt, die im September 2007 erste Lösungsvorschläge einreichten. Ende November 2007 entschied das Land, dass es eine Spende der Hasso-Plattner- Förderstiftung in Höhe von 20 Mio. Euro im Rahmen des laufenden Vergabeverfahrens zur größtmöglichen Wiederannäherung des Landtagsgebäudes an die äußere historische Fassade des Potsdamer Stadtschlosses einsetzen werde.

Im Mai 2008 wurden die Bewerber aufgefordert, ihre Lösungsvorschläge zu überarbeiten und dabei die durch die Spende bedingten Vorgaben für die zu rekonstruierenden Fassaden einzuhalten. Diese Entscheidung des Auftraggebers wurde bereits erfolglos vor den Vergabenachprüfungsinstanzen angegriffen.

Das Land gab den drei im Wettbewerb verbliebenen Konsortien im Februar 2009 auf, nicht nur die äußere Fassade des Landtages, sondern auch die Innenhoffassaden als Wiedergabe des historischen Bildes erscheinen zu lassen und das Knobelsdorff- Treppenhaus wiederzuerrichten und bis zum 20.4.2009 überarbeitete Entwürfe einzureichen. Gegen die Bemessung der Überarbeitungsfrist hat sich ein Bieterkonsortium an die Vergabekammer mit der Begründung gewendet, es habe in erster Linie eine moderne Innenhoffassade geplant und benötige deshalb erheblich mehr Zeit, um seinen Lösungsvorschlag zu überarbeiten.

Nachdem die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag mit Beschluss vom 8.4.2009 zurückgewiesen hat, hat das Konsortium am 23.4.2009 sofortige Beschwerde zum Brandenburgischen Oberlandesgericht eingelegt.

Der Vergabesenat des Brandenburgischen Oberlandesgericht hat einen Eilantrag des Konsortiums mit Beschluss vom 7.5.2009 zurückgewiesen und darin ausgeführt, die sofortige Beschwerde habe keine Aussicht auf Erfolg. Dass das Land die Überarbeitungsfrist nicht noch länger bemessen habe, benachteilige das Konsortium im Verhältnis zu seinen Konkurrenten nicht. Vielmehr hätte eine noch längere Überarbeitungsfrist die übrigen Bewerber, die bereits historische Fassaden vorgeschlagen hätten und deutlich weniger Überarbeitungszeit benötigten, in ihren Rechten verletzt.

Das beschwerdeführende Konsortium hat sein Rechtsmittel am Abend des 15.6.2009, zwei Tage vor dem auf den heutigen Tag bestimmten Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Vergabesenat, zurückgenommen.

Brandenburg, den 17. Juni 2009 (Verg W 6/09)


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