Pressemitteilungen 2009

News Pressemeldung Gericht Brandenburgisches Oberlandesgericht - Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 03.06.2009 vom 3. Juni 2009


Brandenburgisches Oberlandesgericht bestätigt Schuldspruch gegen Horst Mahler

Der Angeklagte Horst Mahler zeigte am 15. November 2006 gegen 16.30 Uhr vor der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen den "Deutschen" Gruß. Dabei rief er entweder „Sieg heil“ oder „Heil Hitler“.

In erster Instanz erließ das Amtsgericht Cottbus gegen den Angeklagten zunächst einen Strafbefehl wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und setzte darin eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen fest. Auf den Einspruch des Angeklagten verurteilte ihn das Amtsgericht am 23. November 2007 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Dagegen haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Cottbus Berufung eingelegt. Mit Urteil vom 22. Juli 2008 verwarf das Landgericht Cottbus die Berufung des Angeklagten als unbegründet und verurteilte ihn auf die Berufung der Staatsanwaltschaft zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten.

Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat das Brandenburgische Oberlandesgericht hinsichtlich des Schuldspruches mit Beschluss vom 17. März 2009 als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit steht rechtskräftig fest, dass die dem Angeklagten vorgeworfene Handlung den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt. Hinsichtlich der verhängten Strafe hat der Senat die Strafsache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Cottbus zurückverwiesen, da die Strafzumessungserwägungen der Kammer nicht frei von Rechtsfehlern sind.

Brandenburg, den 3. Juni 2009 – Beschluss vom 17.3.2009 (Az.: 2 Ss 5/09)


News Pressemeldung Gericht weitere Pressemitteilungen