Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 69/2016
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat einen Dachdecker aus Berlin u.a. wegen versuchten Mordes und wegen erpresserischen Menschenraubes schuldig gesprochen, ihn zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und einem Geschädigten Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 € zugesprochen.
Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer hatte sich der Angeklagte entschlossen, durch die Entführung wohlhabender Opfer Lösegeld in Millionenhöhe zu erpressen. Im Gebiet um den Scharmützelsee hatte der Angeklagte zunächst die Bewohnerin einer Villa in Bad Saarow niedergeschlagen und schwer verletzt. Einige Wochen später hatte er bei dem Versuch, deren Tochter zu entführen, einen Wachmann niedergeschossen, der infolge seiner lebensgefährlichen Verletzungen querschnittsgelähmt ist. Schließlich hatte der Angeklagte in Storkow einen Manager eines Finanzinvestment-Unternehmens zum Zwecke der Lösegelderpressung entführt und ihn auf einer kaum zugänglichen Insel in einem Sumpfgebiet gefesselt festgehalten. Das Opfer hatte sich nach eineinhalb Tagen befreien und fliehen können.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten und zweier Nebenklägerinnen entsprechend den Anträgen des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Frankfurt (Oder) – Urteil vom 12. Juni 2015 – 22 Ks 3/14 (244 Js 1170/13)
Karlsruhe, den 8. April 2016