Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 46/2018
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landesgerichts Darmstadt vom 21. Juni 2017 verworfen, durch das dieser wegen besonders schwerer Brandstiftung und schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden ist.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen wollte sich die Geschädigte von ihrem Ehemann trennen. Der Angeklagte, der die Trennung nicht akzeptieren wollte, verletzte die Geschädigte zunächst mit einer Machete am Arm, würgte sie, übergoss sie im Schlafzimmer mit Benzin und zündete sie an. Er beabsichtigte, seine Ehefrau zu entstellen, damit sie keinen Partner mehr finden würde. Die Geschädigte stand rasch in Flammen. Der Angeklagte verließ das Schlafzimmer, auf das die Flammen übergriffen, und hielt die Zimmertür zu, um zu verhindern, dass die laut um Hilfe schreiende, brennende Geschädigte ihm folgte. Kurze Zeit später lief er ins Schlafzimmer und warf eine Decke über die Geschädigte. Anschließend brachte er sie in das Badezimmer und begann, das Feuer mit Wasser zu löschen.
Die Geschädigte trug schwerste Verletzungen davon. Sie musste reanimiert werden, lag 53 Tage im Koma und weitere zwei Monate auf der Intensivstation. Nach mehr als 30 Operationen ist sie seither an einen Rollstuhl gefesselt.
Der Angeklagte hat die Verletzung materiellen Rechts beanstandet. Die daraufhin veranlasste Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler ergeben. Das landgerichtliche Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Darmstadt – Urteil vom 21. Juni 2017 – (500 Js 40062/16 – 11 Ks))
Karlsruhe, den 6. März 2018