Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 56/2016 Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, auf Grundlage des § 82…
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 56/2016 Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, auf Grundlage des § 82…