Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 238/2016
Das Landgericht Düsseldorf hat die beklagte Bank mit Urteil vom 8. Juli 2015 (12 O 341/14, juris) auf Antrag des Klägers, eines nach § 4 UKlaG eingetragenen Verbrauchervereins, verurteilt, es zu unterlassen, in ihren Formularverträgen mit Verbrauchern zu einem sog. Individual-Kredit die Erhebung eines einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrags vorzusehen und zu verlangen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 28. April 2016 (6 U 152/15, juris) die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten zurückgewiesen und die Revision zugelassen.
Nach Zurücknahme der von der Beklagten eingelegten Revision ist das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf rechtskräftig.
Vorinstanzen:
Landgericht Düsseldorf – Urteil vom 8. Juli 2015 – 12 O 341/14
Oberlandesgericht Düsseldorf – Urteil vom 28. April 2016 – 6 U 152/15
Karlsruhe, den 20. Dezember 2016