Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 111/2019
Anlässlich der heutigen Berichterstattung über ein Revisionsverfahren eines Abgeordneten des brandenburgischen Landtags stellt die Pressestelle des Bundesgerichtshofs richtig, dass das Revisionsverfahren (Az. 1 StR 363/18) noch NICHT beendet ist. Das angefochtene Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
Gestern kam es wegen der Verwechslung des Aktenzeichens zu einer gegenteiligen telefonischen Auskunft der Pressestelle. Es wird gebeten, das Versehen zu entschuldigen.
Karlsruhe, den 21. August 2019