Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 9/2020
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 15. Januar 2020 den Haftbefehl gegen den Beschuldigten Elmar J. aufhoben. Die schriftlichen Gründe sind noch nicht veröffentlicht.
Beschluss vom 15. Januar 2020 – AK 64/19
Karlsruhe, den 15. Januar 2020