Pressemitteilung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts Nr. 1/2017
Der 4. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat heute die Berufung des eingetragenen Vereins „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland“ gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) zurückgewiesen. Das Landgericht hatte in seinem Urteil vom 13. April 2016 die Klage abgewiesen.
Der Verein hat mit der Klage begehrt, das Land Brandenburg dazu zu verurteilen, das Aufstellen von Schildern mit Hinweisen auf die wöchentlich stattfindende „Nudelmesse“ an drei Straßen am Ortseingang von Templin zu dulden. Hilfsweise hat er die Feststellung begehrt, dass er berechtigt sei, entsprechende Schilder aufzustellen.