Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 28/2019
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute zwei Klagen abgewiesen, die den Ausbau der Bundesautobahn A 46 im Stadtgebiet von Wuppertal betrafen.
Der rund 2,8 km lange, im Bedarfsplan des Bundes als vordringlicher Bedarf ausgewiesene Abschnitt schließt den 6-streifigen Ausbau der A 46 zwischen Düsseldorf und Wuppertal (Sonnborner Kreuz) ab. Der Plan sieht die Erweiterung um je einen durchgehenden Fahrstreifen in beide Richtungen sowie zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen, insbesondere höhere Lärmschutzwände, vor. Geklagt hatten die Stadt Wuppertal sowie die Eigentümergemeinschaft eines mehrgeschossigen Wohnhauses, das sich neben der Autobahn befindet. Beide Kläger hatten einen weitergehenden Immissionsschutz verlangt. Die Klagen blieben ohne Erfolg.
Schutzwürdige Belange der Stadt Wuppertal werden durch die Planung nicht verletzt, zumal sich die bestehende Lärmsituation dank der vorgesehenen Schutzmaßnahmen insgesamt merklich bessert. Die maßgeblichen Grenzwerte für Luftschadstoffe werden eingehalten. Das Wohngebäude der klagenden Eigentümergemeinschaft ließe sich wegen seiner exponierten Lage oberhalb der Autobahn nur durch einen Lärmschutztunnel wirksam abschirmen. Die dafür erforderlichen Mehrkosten durften, auch aufgrund der bestehenden Vorbelastung, als unverhältnismäßig abgelehnt werden.
BVerwG 9 A 22.18 – Urteil vom 10. April 2019
BVerwG 9 A 24.18 – Urteil vom 10. April 2019