Am 1. Januar 2019 sind die neuen Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in Kraft getreten.
Die Änderungen betreffen die Anpassung der Tabellensätze für Barunterhalt minderjähriger Kinder in Anlage I und die daraus resultierende Anpassung der Zahlbetragstabelle in Anlage II, die den nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils zu zahlenden Unterhaltsbetrag aufführt.
Sämtliche Änderungen sind auf der Internetseite des Brandenburgischen Oberlandesgerichts unter dem Stichwort „Unterhaltsleitlinien“ im Volltext abrufbar:
Brandenburg a.d. Havel, den 2. Januar 2019