Am 1.1.2020 treten die neuen Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in Kraft. Den Leitlinien liegen die Änderungen zugrunde, die bereits in die „Düsseldorfer Tabelle“ ebenfalls mit Wirkung zum 1.1.2020 aufgenommen worden sind. Die Unterhaltsleitlinien sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung zur Berechnung des Unterhalts weitgehend einheitlich zu gestalten.
Die für die Praxis wichtigen Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aus der Anhebung der Bedarfssätze Minderjähriger entsprechend der Zweiten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 12.09.2019, der Anhebung des notwendigen Selbstbehalts für den unterhaltspflichtigen Elternteil und der Erhöhung des Bedarfs von Studierenden, die nicht bei den Eltern wohnen, in Anlehnung an die Erhöhung des Höchstsatzes nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG).