Pressemitteilung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts Nr. 1/2016
Der 1. Strafsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat mit Beschluss vom 25. Januar 2016 auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen den die Eröffnung ablehnenden Beschluss der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Neuruppin vom 6. Oktober 2014 die Anklage der Staatsanwaltschaft Neuruppin vom 14. August 2013 gegen die Angeschuldigten A. und B. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Verfahren vor der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Neuruppin – Wirtschaftsstrafkammer – eröffnet.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin legt dem Angeschuldigten A. mit der Anklageschrift vom 14. August 2013 zur Last, am 29. März 2010, am 4. Juni 2010 und am 20. Dezember 2011 die ihm kraft Rechtsgeschäft (als Geschäftsführer) obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen (der PRO Klinik Holding GmbH mit Sitz in Neuruppin sowie der Tochtergesellschaft Gesundheitszentrum Neuruppin GmbH) wahrzunehmen, verletzt und dadurch Untreue in drei Fällen begangen zu haben. Der Angeschuldigte A. soll unter Ausnutzung seiner Geschäftsführerstellung die Bezahlung von ihm selbst als Privatperson zu tragenden Gutachter- und Anwaltskosten (12.489,05 €, 900 € und 750 €) durch die PRO Klinik Holding GmbH angewiesen haben, ohne dass ein Rechtsgrund zur Übernahme der Kosten durch diese bestanden habe und dadurch der Gesellschaft einen Schaden in der benannten Höhe zugefügt haben. Dem Angeschuldigten Rechtsanwalt B. wird mit derselben Anklage vorgeworfen, durch Rechnungsstellung an die PRO Klinik Holding GmbH Beihilfe zu den vorgenannten drei Fällen der Untreue durch den Angeschuldigten A. geleistet zu haben.
Das Rechtsmittel hat in der Sache Erfolg und führt zur Eröffnung des Hauptverfahrens und zur Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Neuruppin – Wirtschaftsstrafkammer. Der 1. Strafsenat bejaht den hinreichenden Tatverdacht der Untreue sowie der Beihilfe hierzu nach Prüfung der vorgelegten Ermittlungsakten.